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Titel Herzogtum Lauenburg

Badeordnung in Ratzeburg regelt unbeschwerten Badespaß für alle Wasserenthusiasten

von Pressemitteilung
Juni 27, 2020
Badeordnung in Ratzeburg regelt unbeschwerten Badespaß für alle Wasserenthusiasten

Ratzeburger Seebadeanstalt an der Schloßwiese. Foto: Jürgen Klemme, hfr

Ratzeburg (pm). Seit einigen Tagen können sich die Ratzeburger Bürger wie auch die Gäste der Inselstadt an den wiedereröffneten Badestellen am Ratzeburger See und am Küchensee erfreuen (Herzogtum direkt berichtete). Das schöne Wetter lockt ins Freie und ins Wasser, ein Aufatmen nach den Beschränkungen der vergangenen Wochen. Doch ganz frei und ohne Grenzen kann die Nutzung der Badestellen nicht erfolgen. Zum einen sind die coronabedingten Abstandsregeln einzuhalten, im Wasser wie auf den Liegewiesen und den sonstigen Anlagen. Aber auch die Badeordnung der Stadt Ratzeburg hat natürlich weiter ihre Gültigkeit.

Sie regelt beispielsweise, dass der Badebetrieb und der Aufenthalt nur zwischen 06:00 – 22:00 Uhr erlaubt ist, verbietet jeglichen Alkoholkonsum an den Badestellen und stellt allgemeine Verhaltensregeln auf. So ist das Grillen vor Ort nicht erlaubt, wie auch das Abspielen von lauter Unterhaltungsmusik. Auch auf die Badesicherheit aller Gäste, sowohl an Land wie im Wasser wird großen Wert gelegt. In diesem Sinne bittet die Stadtverwaltung die Badeordnung, wie sie auch an den Badestellen aushängt, zu befolgen und allen Nutzerinnen und Nutzern, jung wie alt, ein unbeschwertes sommerliches Badevergnügen zu ermöglichen. „Wie in den Vorjahren wird auf die Einhaltung der Badeordnung vor Ort geachtet. Tun Sie es bitte auch“, sagt Bürgermeister Gunnar Koech.

Tags: Ratzeburg

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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